§ 1 Name, Sitz
(1) Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft (IG) Hohes Ufer e.V.
Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
(2) Sitz des Vereins ist Ahrenshoop
3) Der Verein ist politisch, ethisch und konfessionell neutral
(4) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist der Erhalt und Schutz des Steilufers zwischen Ahrenshoop und Wustrow und damit der
Küstenschutz
i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO.
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch technische und wissenschaftliche Untersuchungen sowie
sonstige Aktivitäten zum Erhalt des Steilufers und Schutz des Hinterlandes.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins
dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ehrenamtliche Mitglieder haben nur Anspruch auf
Ersatz nachgewiesener Auslagen.
§ 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 5 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche volljährige Person werden.
(2) Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds
b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied. Sie ist nur zum Schluss eines
Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig,
c) durch Ausschluss aus dem Verein; die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 der anwesenden Mitglieder den
Ausschluss - nach Anhörung des Betroffenen - aussprechen. Die Gründe, u.a. Verstoß gegen Vereinsinteressen
sind dem Betroffenen 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung durch den Vorstand schriftlich mitzuteilen.
d) durch Streichung von der Mitgliederliste wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des
Beitrags im Rückstand
§ 6 Beiträge
Es sind Mitgliedsbeiträge zu leisten, deren Höhe und Fälligkeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung
festgelegt wird.
Jahresbeitrag für natürliche Personen: 12,00€
§ 7 Organe
Die Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung.
§ 8 Der Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem
Kassenwart und dem Beisitzer. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils zu zweit berechtigt, den Verein gerichtlich
und außergerichtlich zu vertreten. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
(2) Der Vorstand wird auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Die Vorstandsmitglieder
bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
§ 9 Die Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied - auch ein Ehrenmitglied - eine Stimme.
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über die Wahl des Vorstands, die Entlastung des
Vorstands, Entgegennahme des Jahresberichtes, die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Prüfung und Genehmigung
der Jahresabrechnung, Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins, Aufnahme und Ausschluss von
Mitgliedern.
(2) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich im ersten Quartal des darauffolgenden Jahres vom
Vorstand einzuberufen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn 1/10 der Mitglieder dies durch schriftlichen Antrag
fordert. In diesem Fall muss die Einberufung spätestens zwei Wochen nach Eingang des Antrages erfolgen.
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand
schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Diese
wird dann nachträglich ergänzt.
(3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter
Bekanntgabe der Tagesordnung.
(4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens
fünf Mitglieder anwesend sind.
(5) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Sie ist unabhängig von der
Zahl der erschienenen Mitglieder. Für Beschlüsse über Satzungsänderungen oder über die Auflösung des
Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder notwendig.
(6) Über die Beschlüsse wird eine Protokoll gefertigt, das von dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Sollte dieser
nicht anwesend sein, bestimmt der Vorstand einen Protokollführer. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort
und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters, und des Protokollführers, die Zahl der
erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung.
Bei Satzungsänderungen ist die zu ändernde Bestimmung anzugeben.
(7) Für Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht
haben.
§ 10 Finanzen
(1) Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentlichen Zuschüssen.
(2) Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins an die Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden hat.
Beschlüsse über die künftige Verwendung dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Die Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 13.06.14 beschlossen, sie wurde durch die
Mitgliederversammlung
am 30.01.2015 geändert.
Für Fragen oder wenn Sie uns unterstützen wollen erreichen Sie uns unter den folgenden Kontaktdaten:
Interessengemeinschaft (IG) Hohes Ufer e.V.
Erne-Wehnert-Weg 5
18347 Ostseebad Ahrenshoop
IBAN
DE27 1505 0500 0102 043 590
BIC
NOLADE21GRW
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